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Welche Tätigkeiten werden von der Lorenz Personalvermittlung vermittelt ?
Grundsätzlich vermittel ich jede berufliche Tätigkeit, sofern sie nicht kürzer als drei Monate befristet und nicht weniger als 15 Wochenstunden Arbeitszeit umfasst.

Ich vermittel interessierte Arbeitnehmer passgenau an anbietende Arbeitgeber. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber schließt und die Vertragsinhalte bespricht. Mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages erlischt meine Serviceleistung.

Welche Kosten entstehen mir durch die private Arbeitsvermittlung ?
Private Arbeitsvermittlung will finanziert sein. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
Liegt ein Vermittlungsgutschein vor, entstehen Ihnen grundsätzlich keine Kosten bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes.
Damit ich für Sie tätig werden kann, ist der Abschluss eines Arbeitsvermittlungsvertrages notwendig. Ich als private Arbeitsvermittlung habe erst dann Anspruch auf ein Vermittlungshonorar, wenn infolge meiner Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande kommt, der für mindestens 3 Monate abgeschlossen wird.